Voraussetzungen für die Aufnahme
1. Reifeprüfung oder Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung
Bei Abschlusszeugnissen aus dem nicht deutschsprachigen Raum ist der Nachweis des Sprachniveaus (Deutsch B2 und Englisch B1) erforderlich; korrekte Verwendung der deutschen Sprache in der Konversation (Grammatik, Ausdruck)
2. Eignungsprüfung
- musikalische Bildbarkeit,
- kreatives Gestalten,
- körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit,
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit.
Wir erwarten von den Studierenden
soziales Engagement, physische und psychische Belastbarkeit, Empathie, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Organisationsfähigkeit und Innovationsfreudigkeit, Kreativität, Bereitschaft zur Selbstreflexion.
Organisation
Unterricht
- Montag bis Freitag (jeweils von 7:45 bis max. 17:00 Uhr)
- teilweise am Samstag geblockt
Praxis
- Tagespraxis (1 Nachmittag/Woche),
- mehrwöchige Blockpraktika vom 2. bis 4. Semester,
- 2 Wochen Pflichtpraktikum in den Ferien.
Arbeitsfeld
Sozialpädagog*innen arbeiten in Einrichtungen, wo sie Kinder, Jugendliche, Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen/speziellem Förderbedarf jeden Alters entweder tagsüber betreuen oder mit ihnen leben, z.B. in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Wohngemeinschaften/-gruppen, Krisenzentren), der sozialpädagogischen Familienhilfe, Tagesbetreuungseinrichtungen (Horte, schulische Nachmittagsbetreuung), Förderzentren, der Gemeinwesenarbeit (Jugend-/Stadtteilzentren, …), der offenen und mobilen Jugendarbeit, kulturspezifischen und erlebnisorientierten Projekten, Senioreneinrichtungen, …
Anmeldung
mittels Anmeldeformular